Corona-Regeln - Warnstufe ab 03. November 2021

06. 11. 2021

Neben der Aktualisierung der Corona-Verordnung Mitte Oktober 2021 fand nun auch zu Beginn November 2021 eine Anpassung der Corona-Verordnung Sport für Baden-Württemberg statt. Diese trat am gestrigen 05. November 2021 in Kraft.

Das seit Sommer 2021 angewandte Stufenmodell, dass sich an Hospitalisierungsrate und Intensivbettenbelegung in Baden-Württemberg orientiert, mit Unterteilung in Basis-, Warn- und Alarmstufe, bleibt als Eskalationsmodell erhalten.

Seit 03. November 2021 befindet sich das Land Baden-Württemberg in der Warnstufe. Die Inzidenz, die Hospitalisierungsrate sowie die Intensivbettenbelegung sind aktuell kontinuierlich steigend. Daher ist im Interesse der Gesundheit und eines möglichst freien Trainingsbetriebs erhöht auf Hygiene und Regeleinhaltung zu achten!

Folgend sollen die den JVU betreffenden sowie die gem. JVU-Hygienekonzept ergänzenden Regelungen aktualisiert dargestellt werden:

Für sportliche Aktivitäten in Sportstätten (Dojo) gelten folgende Regeln:

  • Testpflicht für alle Teilnehmer/innen:
    • aktueller PCR-Test für erwachsene Trainingsteilnehmer/innen erforderlich (seit 03. November 2021)
    • aktueller Antigen-Test für Kinder ab 6 Jahren/Jugendliche erforderlich [bei Schüler/innen sind die wöchentlichen 2-3 Schultests gültig und ausreichend];
    • Ausnahme von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene
  • Hygienekonzept für die Sportstätte

 

Des Weiteren gilt wie gehabt:

  • Eine Trainingsteilnahme von Erkrankten / Personen mit Corona-spezifischen Symptomen ist ausgeschlossen!
  • Die zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel sind zu benutzen.
  • Die geltenden Abstandsregeln sind zu beachten.
  • Außer auf der Trainingsfläche (Matte) besteht bei Nichteinhaltung der erforderlichen Mindestabstände die Maskenpflicht
  • Soweit möglich sollte bereits umgezogen ins Training gekommen werden.
  • Vor, ggf. während und nach dem Training ist das Dojo zu lüften.
  • Wir bitten darum, dass aufgrund der geringen Platzsituation im Eingangsbereich des Dojos nur die Budoka das Dojo betreten. Das Bringen/Abholen sollte vor dem Dojo erfolgen.

 

Für die Trainingsgruppe(n) in der Atriumhalle bestehen die Testpflicht (s.o.) sowie von der Gemeinde Urbach aufgestellten Regularien. Ansonsten sind die JVU-Hygienekonzeptvorgaben für das Dojo analog anzuwenden.

 

Bei Fragen eurerseits stehen der Vorstand, die Sportwarte und unsere Trainerinnen und Trainer zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

 

Der Vorstand des JV Urbach e.V.

Jürgen Schlotz                            Stephan Schlotz                                 Bart Schuringa

  Vorsitzender                             stellv. Vorsitzender                                  Kassenwart

 

Bild zur Meldung: Corona