Corona-Regeln nach den Sommerferien
03. 10. 2021
Mit der seit Mitte August 2021 gültigen CoronaVO des Landes Baden Württemberg ist weiterhin insbesondere die Regelung 3 G für den Trainingsbetrieb beim JVU anzuwenden.
Zur Teilnahme am Training muss also der Nachweis von Impfung, Genesung oder aktueller Testung dem jeweiligen Trainer/in vorgezeigt werden.
Um einen sicheren Herbst/Winter 2021 mit Training verbringen zu können, bittet der Vorstand des JVU um dringende Beachtung.
Danke
Stephan Schlotz
stellv. Vorsitzender des JVU
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