Corona-Regeln nach den Sommerferien

03. 10. 2021

Mit der seit Mitte August 2021 gültigen CoronaVO des Landes Baden Württemberg ist weiterhin insbesondere die Regelung 3 G für den Trainingsbetrieb beim JVU anzuwenden.

Zur Teilnahme am Training muss also der Nachweis von Impfung, Genesung oder aktueller Testung dem jeweiligen Trainer/in vorgezeigt werden.

 

Um einen sicheren Herbst/Winter 2021 mit Training verbringen zu können, bittet der Vorstand des JVU um dringende Beachtung.

 

Danke

 

Stephan Schlotz

stellv. Vorsitzender des JVU

 

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