Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs auch im Kinder-/Jugendbereich

14. 06. 2021

Nur eine Woche ist seit unserem 1. Schreiben zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs vergangen und die Gegebenheiten haben sich doch nochmals verbessert:

Mit der neuen Corona-Verordnung (Inkrafttreten: 07. Juni 2021) und den Feststellungen des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 07. Juni 2021 (stabile Inzidenz von unter 50) und vom 10. Juni 2021 (stabile Inzidenz von unter 35) sind nun mehr Möglichkeiten für den Sport gegeben:

Für sportliche Aktivitäten im Sportstätten (Dojo) gelten folgende Regeln:

  • Testpflicht für alle Teilnehmer/innen (aktueller bescheinigter Test [bei Schüler/innen sind Schultests 60 Stunden gültig]; Ausnahme: Geimpfte / Genesene)
  • Hygienekonzept für die Sportstätte
  • 10qm für 1 Person = im Dojo 10 Personen + Geimpfte und Genesene
  • kontaktarmer Sport, aber Kampfsport mit festem Partner möglich

Für sportliche Aktivitäten im Außenbereich entfällt die Testpflicht.

 

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